Mitteilung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1992 und 1997 laufen ab.

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2017 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen:

  • Erdwahlstellen der Jahre 1992 und 1997,
  • Urnenstellen des Jahres 1997,
  • Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2002,
  • Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 1997.

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen der Jahre 1992 und 1997. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage des Waldfriedhofes, im Allgemeinen Anzeiger für Rangsdorf oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Krüger darauf an.

Für den Antrag zur Verlängerung Ihrer Grabstelle können Sie auch das Kontaktformular der Homepage verwenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 12. Januar 2017

Weitere Meldungen