Mitteilung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1998 laufen ab.

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2018 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen:

  • Erdwahlstellen des Jahres 1998,

  • Urnenstellen des Jahres 1998,

  • Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2003,

  • Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 1998.

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

 

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen des Jahres 1998. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

 

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage des Waldfriedhofes, im Allgemeinen Anzeiger für Rangsdorf oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Krüger darauf an.

 

Für den Antrag zur Verlängerung Ihrer Grabstelle können Sie auch das Kontaktformular der Homepage verwenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Sa, 10. März 2018

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