Mitteilung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1999 laufen ab.

Mitteilung der Friedhofsverwaltung:

Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 1999 laufen ab.

 

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2019 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen:

  • Erdwahlstellen des Jahres 1999,

  • Urnenstellen des Jahres 1999,

  • Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2004,

  • Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 1999.

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen des Jahres 1999. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Krüger zu den Bürozeiten, donnerstags von 9 -12 Uhr (Tel.: 033708/90819) an.

Ihr Friedhofsverwalter Michael Krüger

 

Für den Antrag zur Verlängerung Ihrer Grabstelle können Sie auch das Kontaktformular der Homepage verwenden.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Fr, 11. Januar 2019

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