Mitteilung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 2000 und 2005 laufen ab.

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2020 die Nutzungsrechte an folgenden  Grabstellen:

 

Erdwahlstellen des Jahre 2000, Urnenstellen des Jahres 2000, Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2005,  Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 2000. Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf mündlich oder schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen des Jahres 2000. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage www.waldfriedhof-rangsdorf.de oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Herrn Gräber zu den Bürozeiten, donnerstags von 9 -12 Uhr an darauf an.

Für den Antrag zur Verlängerung Ihrer Grabstelle können Sie auch das Kontaktformular der Homepage verwenden.

Ihr Friedhofsverwalter Mario Gräber

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Veröffentlichung

Mi, 29. Januar 2020

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