Aktuelle Mitteilung der Friedhofsverwaltung zur Corona-Prävention auf dem Waldfriedhof / Stand 31.03.2020, 13.00 Uhr

Sehr geehrte Friedhofsbesucherinnen und –besucher,

 

das Land Brandenburg hat durch die Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus das Betreten öffentlicher Orte, wozu auch Friedhöfe gehören, verboten. Das Betreten ist daher nur innerhalb der Öffnungszeiten und nur zulässig, zur Teilnahme an Trauerfeiern und zum individuellen Grabbesuch einschließlich Grabpflege im Rahmen der Bewegung an der frischen Luft.

Mit Ausnahme der Teilnahme an Trauerfeiern ist das Betreten nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Bitte befolgen Sie diese gesetzlichen Vorgaben und verhindern Sie damit die weitere Verbreitung des Virus.

 

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 Buchst. h) und i) i. V. m. Absatz 3 und 1 der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg, vom 22.03.2020, GVBl. II, Nr. 11. https://www.brandenburg.de/de/portal/bb1.c.473964.de > Verordnungstext > Hauptdokument

 

 

 

Ihre Friedhofsverwaltung

Mario Gräber