Ev. Waldfriedhof Rangsdorf

Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, der Besinnung und der Stille,

 

sondern auch ein Ort der Begegnung mit alten Bekannten und Nachbarn, der Begegnung mit Traditionen, der Begegnung mit der Geschichte, des Gesprächs, der Natur, des Friedens, der Kultur und für diesen oder jenen Menschen der Begegnung mit Gott.

 

Rundgang

 
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Gräbergemeinschaft 'Regenbogen'

 

 

Der Regenbogen-ein ZeichenIn unmittelbarer Nähe zur Kapelle wird seit dem Frühjahr 2015 eine neue Gräbergemeinschaft angelegt. Auf ihr werden neben Urnenbeisetzungen nun auch Erdbestattungen angeboten. Partnerbeisetzungen sind jeweils möglich. Jeder Grabstelle wird eine Grabtafel zugeordnet. Die Anlage wird grundsätzlich von der Friedhofsverwaltung instandgehalten  und gepflegt.

In Anlehnung an die alttestamentliche Geschichte über die Arche Noah erhält sie den Namen:  Regenbogen.

Heute verbinden wir neben der Zusage Gottes uns nicht zu verlassen u.a. auch die Bewahrung der Schöpfung mit diesem wunderbaren Symbol. In unmittelbarer Nähe zur Kapelle angelegt, nehmen die Grabreihen den Radius der Kapelle auf und – Wellen gleich – wächst die Anlage in den Friedhof hinein - siehe Skizze.

Warum in Kapellennähe?

Man kann auf eine Bestattungstradition zurückgreifen. Früher ließ man sich gern in Kirchen oder zumindest in deren unmittelbarer Nähe bestatten und bezeugte damit den Glauben an die Auferstehung der Toten.

Schon die Besonderheit unserer Kapelle an sich ist ein weiterer Grund. Sie soll ähnlich wie der ehemalige Taufstein auf der Anlage „Ichthys“ -  das zentrale Denkmal der neuen Anlage sein.

 

Friedhofskapelle

  Der Mittelpunkt des Baues ist das Kreuz auf dem Dach und genau  

  von diesem Punkt her bilden sich die Radien der Bestattungsbögen.

  Sie werden in Doppelreihen angelegt. Auf der der Kapelle

  zugewandten Seite sind Erdbestattungen vorgesehen und auf der

  Gegenseite Urnenbeisetzungen. Die Bögen sollen – wenn möglich –

  in Bepflanzung und Steinmaterial die Spektralfarben des

  Regenbogens erkennen lassen.

 

 

 

 

Diese Anlage wird nach § 15,3 sowie § 44 des Kirchengesetztes über die Friedhöfe (Friedhofgesetz) und § 8 der Rechtsverordnung zur Durchführung des Friedhofsgesetzes vom 07. November 1992, (veröffentlicht im KABl. Nr. 13/92) und der vom Gemeindekirchenrat der Ev. Kirchengemeinde Rangsdorf in der Sitzung vom 22. Januar 2007 beschlossenen Satzung über die Vorhaltung von Gräbergemeinschaften (GG) in Ergänzung des Friedhofsgesetzes der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg Schlesische Oberlausitz errichtet!