Ev. Waldfriedhof Rangsdorf

Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, der Besinnung und der Stille,

 

sondern auch ein Ort der Begegnung mit alten Bekannten und Nachbarn, der Begegnung mit Traditionen, der Begegnung mit der Geschichte, des Gesprächs, der Natur, des Friedens, der Kultur und für diesen oder jenen Menschen der Begegnung mit Gott.

 

Rundgang

 
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Mitteilung der Friedhofsverwaltung. Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 2002 laufen ab.

Laut Friedhofsgesetz verfallen 2022 die Nutzungsrechte an folgenden  Grabstellen:

 

  • Erdwahlstellen des Jahres 2002
  • Urnenstellen des Jahres 2002
  • Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2007
  • Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 2002

 

Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.

 

Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen des Jahres 2002. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.

Nicht ordnungsgemäß gepflegte Gräber werden nach § 37,1-3 des Friedhofsgesetzes eingeebnet und können erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestruhefrist, von 20 Jahren ab letzter Beisetzung, neu vergeben werden.

 

Bitte geben Sie diese Mitteilungen auch an Ihre Verwandten und Bekannten weiter, die jetzt nicht mehr in Rangsdorf wohnhaft sind, aber Nutzungsrechte an Grabstellen haben.

 

Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Herrn Gräber (Tel: 0160 29 85 141) zu den Bürozeiten, donnerstags von 9 - 12 Uhr an.

 

Ihr Friedhofsverwalter Mario Gräber, Rangsdorf 01.01.2022

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 23. Februar 2022

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