Beratung
Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen rund um die Bestattung auf unserem Waldfriedhof.
Sicherlich haben Sie persönliche Wünsche für den letzten Ruheort. Wie empfehlen Ihnen einen Rundgang über den Friedhof. Unser Friedhofsverwalter steht Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten Grabstätte kompetent und einfühlsam zur Seite und zeigt Ihnen vor Ort die verschiedenen Möglichkeiten von Urnen- und Erdbeisetzungen. Er führt Sie in die Friedhofskapelle und informiert über alle vor und ggf. nach der Beisetzung anfallenden Friedhofskosten.
Terminvereinbarung unter 0160/2985141
oder zu den Bürozeiten: Donnerstag 9 - 12 Uhr
der Friedhofsverwaltung
im Gemeindezentrum der
Ev. Versöhnungsgemeinde Rangsdorf
Kirchweg 2
15834 Rangsdorf
(033708) 90819 (AB)
Bestattungstage
Bestattungen sind in der Regel dienstags und freitags möglich.
Fallen gesetzliche Feiertage auf einen Dienstag oder Freitag sind Abweichungen von dieser Regel zulässig.
Über weitere Ausnahmen entscheidet auf Antrag der Gemeindekirchenrat.
Grabpflege und Grabgestaltung
Wenn Sie es wünschen bietet Ihnen die Friedhofsverwaltung folgende Leistungen an:
Regelmäßiges Wässern vom 01. April bis zum 30. September
Regelmäßiges Säubern, etc. vom 01. April bis zum 30. September
Regelmäßige Laubbeseitigung im Oktober und November oder einmalige Laubbeseitigung zum Ewigkeitssonntag (November)
Schmuck zum Ewigkeitssonntag
Abdeckung mit Tannengrün zum Ewigkeitssonntag
Sonderleistungen, wie Aufhügelung, Bepflanzungen, Rekonstruktion oder Neuanlage, Erdaustausch, Auffüllungen mit gemischter Graberde, Beseitigungen von Versackungen
Urlaubsvertretungen oder Vertretungen im Krankheitsfall bei der Grabpflege
Grabpflegeverträge mit beliebiger Laufzeit als Vorsorge
Pflegearbeiten der Friedhofsverwaltung wie Gießen, Sauberhalten, Bepflanzungen und vieles andere mehr, sind auf die Jahreszeiten abgestimmt. Das Gießen im Frühjahr und Sommer wird nach Bedarf ausgeführt. Vor Eintritt des Winters empfehlen wir, die durch Frost gefährdeten Pflanzen, z.B. Rosen, zu schützen.
Wir weisen darauf hin, dass fremde Personen gegen Entgelt, ohne vorherige Zustimmung des Friedhofsträgers, weder Bepflanzungen noch Gieß- und Pflegearbeiten in Ihrem Auftrage auf unserem Friedhof durchführen dürfen.
Vorsorge
Für das eigene Begräbnis können Vorsorgeverträge getroffen werden!