Corona-Prävention: Weitere Einschränkungen auf dem Waldfriedhof!
Das Betreten des Ev. Waldfriedhofes ist untersagt
Pressestelle Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz,
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1.Pressemitteilung/ Corona-Prävention:
Trauerfeiern auf evangelischen Friedhöfen mit wenigen Teilnehmern weiter möglich
Berlin, 23. März 2020 - Um weiter Bestattungen auf evangelischen Friedhöfen zu ermöglichen, haben Friedhofsverwaltungen auf dem Gebiet der Evangelischen Kirche Berlin - Brandenburg - schlesische Oberlausitz die Voraussetzungen dafür an die Corona-Präventionsregeln angepasst: In Berlin und Brandenburg dürfen maximal zehn Gäste an einer Trauerfeier teilnehmen, in Sachsen 15. Stattfinden sollen die Trauerfeiern nach Möglichkeit unter freiem Himmel. „Es ist schmerzlich, wenn wir nicht so Abschied nehmen können, wie wir oder unsere Toten es sich gewünscht haben“, sagt Pröpstin Christina-Maria Bammel, „dennoch versuchen unsere Pfarrerinnen und Pfarrer, einen tröstlichen und würdigen Rahmen dafür zu finden.“ Falls es gewünscht werde, könne auch eine spätere Gedenkfeier geplant und vorbereitet werden.
In Brandenburg gelegene Friedhöfe werden aufgrund der amtlichen Regelung ab morgen, Dienstag den 24.03.2020 vorläufig geschlossen – Trauerfeiern finden selbstverständlich weiter statt. Auch werde es in individuellen Fällen toleriert, die Gräber von Angehörigen aufzusuchen, sagt Pröpstin Christina-Maria Bammel.
In Berlin hebt der Evangelische Friedhofsverband Berlin-Stadtmitte die seit Montag verhängte Schließung seiner innerstädtischen Friedhöfe voraussichtlich noch in dieser Woche teilweise auf. In begründeten Einzelfällen soll für Angehörige schon zuvor der Besuch eines Grabes möglich gemacht werden, teilte der Friedhofsverband Berlin-Stadtmitte mit.
Rundschreiben zum Umgang mit dem Corona-Virus vom 16. Und 19.03.2020 Update 3, Stand 23.03.2020 10 Uhr
Das Betreten von Friedhöfen ist untersagt! Trauerfeiern sind im engsten Familienkreis (1. Grades) zulässig.
Dokumentationspflichten sind nicht vorgeschrieben, bleiben aber in entsprechender Anwendung der Regelung in Berlin empfohlen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 m ist einzuhalten
Rechtsgrundlage: Rechtsverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Corona-Virus
Sars - Cov 2 und Covid 19 in Brandenburg vom 22. März 2020 (GVBl. II Nr. 11)
https://www.brandenburg.de/de/portal/bb1.c.473964.de > Verordnungstext
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