Ev. Waldfriedhof Rangsdorf

Ein Friedhof ist nicht nur ein Ort der Trauer, der Besinnung und der Stille,

 

sondern auch ein Ort der Begegnung mit alten Bekannten und Nachbarn, der Begegnung mit Traditionen, der Begegnung mit der Geschichte, des Gesprächs, der Natur, des Friedens, der Kultur und für diesen oder jenen Menschen der Begegnung mit Gott.

 

Rundgang

 
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1909

Der Gemeindekirchenrat und die Gemeindevertretung beschließen am 04. November 1906, dass der neue Friedhof ein kirchlicher Friedhof sein soll. Es wird genehmigt, dass die Kirchengemeinde von dem Grundstücke Band 1 Blatt Nr. 2 des Grundbuchs von Rangsdorf die Trennstücke 201/98 I und 202/97 von zusammen 25 ar 53 qm im Werte von 1500 Mark zum Eigentum erwirbt. Dieses Grundstück liegt am Wege nach Dahlewitz. Die Auflassung der beiden Parzellen zur Anlegung eines Friedhofes erfolgte an drei Terminen von Dezember 1907 bis Februar 1908 vor dem Amtsgericht Zossen durch Herrn Hauptmann Spiekermann.

Der Friedhof hat eine Größe von 2553 qm. (Belegungsplan 1)

Abschrift aus dem Protokollbuch 14.11.1906, Seite 1
Abschrift aus dem Protokollbuch 14.11.1906, Seite 2
Friedhofsplan von 1909

Abschrift aus dem Protokollbuch, Verhandelt, Rangsdorf, den 4. November 1906

                        

An dem heutigen Tage fand nach dem Gottesdienst eine Sitzung des Gemeindekirchenrates und der kirchlichen Gemeinde Vertreter zu Rangsdorf statt. Von den 10 Mitgliedern waren die 9 Unterzeichneten in der Sitzung erschienen, so dass der Gemeindekirchenrat und die Gemeindevertretung beschlussfähig war. Gegenstand der Beratung war die Beschaffung eines neuen Begräbnisplatzes für Rangsdorf.

Der Gemeindekirchenrat und die Gemeindevertretung erklärten einstimmig, dass der neue Kirchhof ein kirchlicher Kirchenhof sein soll. Das Land für den neu anzulegenden kirchlichen Friedhof, in der Größe von 25 ar 53 qm soll lasten = schulden = und kostenfrei der Kirche zu Rangsdorf übereignet und aufgelassen werden.

gez. R. Spiekermann, Rittergutsbesitzer als Patron, Wilhelm Gohl, August Gohl, 

Friedrich Haufe, Ludwig Hennig, Wilhelm Hennig, Carl Schwarze, Carl Lieke, Carl Gohl

 

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Abschrift aus dem Protokollbuche wird hiermit amtlich bescheinigt, 

Blankenfelde, den 5. November 1906

 (L.S.)       gez. Wildelau

     

Auf Grund vorstehenden Beschlusses vom 4. November 1906 wird hierdurch genehmigt, dass die Kirchengemeinde Rangsdorf von dem Grundstücke Band 1 Blatt Nr. 2 des Grundbuchs von Rangsdorf die Trenn-Stücke 201/98 I und 202/97 von zusammen 25 ar 53 qm im Werte von 1500 Mark zum Eigentum erwirbt.

Berlin, den 20 November 1906

(L.S.)

Königliches Konsistorium der Provinz

Brandenburg, Abteilung Berlin

                    gez. Fater

Karte 1909