2026 laufen die Nutzungsrechte an Grabstellen aus den Jahren 2006 ab.
Laut Friedhofsgesetz verfallen 2026 die Nutzungsrechte an folgenden Grabstellen
Erdwahlstellen des Jahres 2006,
Urnenstellen des Jahres 2006,
Kinderstellen unter 6 Jahren des Jahres 2011,
Kinderstellen unter 12 Jahren des Jahres 2006.
Die Verlängerung des Nutzungsrechtes an diesen Grabstellen ist drei Monate vor Ablauf schriftlich bei der Friedhofsverwaltung zu beantragen.
Außerdem erlöschen in diesem Jahr die Nutzungsrechte an den Erdreihenstellen des Jahres 2006. Diese Grabstellen werden nach Ablauf eingeebnet.
Nicht ordnungsgemäß gepflegte Gräber werden nach § 37, 1-3 des Friedhofgesetzes eingeebnet und können erst nach Ablauf der gesetzlichen Mindestruhefrist, von 20 Jahren ab letzter Beisetzung, neu vergeben werden.
Bitte geben Sie diese Mitteilungen auch an Ihre Verwandten und Bekannten weiter, die jetzt nicht mehr in Rangsdorf wohnhaft sind, aber Nutzungsrechte an Grabstellen haben.
Bitte informieren Sie sich über die Gebührenordnung und die anderen aktuellen Mitteilungen im Schaukasten auf dem Friedhof, auf der Homepage
www.waldfriedhof-rangsdorf.de oder sprechen Sie Friedhofsverwalter Herrn Gräber (Tel.: 0160 29 85 141 ) zu den Bürozeiten, donnerstags von 9 bis 12 Uhr an.
gez. Friedhofsverwalter M. Gräber, Rangsdorf 01.01.2026




